FABER AGB

A. Geltende AGB für die Teilnahme per Internet an den Veranstaltungen des Deutschen Lotto- und Totoblocks

1. Die FABER Lotto GmbH & Co. KG, Markstraße 79, 44801 Bochum (im Folgenden "Faber" genannt) vermittelt die Teilnahme an den Veranstaltungen "Lotto 6aus49" (inkl. Spiel 77 und Super 6) und "Eurojackpot" an eine Lottogesellschaft des Deutschen Lotto- und Totoblocks. Faber handelt gegenüber der jeweiligen Lottogesellschaft namens, für Rechnung und im Auftrag der Spielteilnehmer. Für die Spielverträge sind somit entsprechend ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Lottogesellschaft, zu der der Spielauftrag vermittelt wurde, gültig. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lottogesellschaften sind über die Internetseiten der jeweiligen Lottogesellschaften abrufbar, die auf der Webseite www.lotto.de verlinkt sind. Die mit diesem Vertrag erteilte Vollmacht für Faber Lotto umfasst insbesondere die Befugnis, für den Spieler Spielverträge abzuschließen, in welche die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Lottogesellschaft einbezogen werden.

B. Spielvermittlung durch Faber

1. Umfang

Faber wird vom Spielteilnehmer beauftragt, von ihm im Internet über die Webseite www.faber.de übermittelte Spielscheine bei einer Lottogesellschaft einzureichen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung betraut Faber einen Treuhänder mit folgenden Aufgaben:

  • Verwahrung der Spielquittungen für 6 Monate ab Spielteilnahme
  • Geltendmachung der Gewinne gegenüber der Lottogesellschaft und Überweisung der Gewinne auf das zur Auszahlung bestimmte Bankkonto des Spielteilnehmers bzw. Gutschrift der Gewinne auf dem Mitspielkonto des Spielteilnehmers

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Auftragsgestaltung sowie die Zahlungs- und Gewinnauszahlungsabwicklung durch Faber.

2. Gültigkeit der AGB

Die AGB von Faber sind auf der Webseite www.faber.de zur Einsicht frei verfügbar und ausdruckbar. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Faber sind in der zum Zeitpunkt der Tippabgabe gültigen Fassung Vertragsbestandteil.

3. Bedingungen für das Mitspiel

3.1. Aus rechtlichen Gründen sind nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland teilnahmeberechtigt.

3.2. Ausgeschlossen von der Nutzung des Mitspiel-Angebotes von Faber sind zum Schutz der Jugend ebenfalls Personen, die zum Zeitpunkt der Spielscheinabgabe das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ein Spielvertrag kommt daher mit ihnen in keinem Fall zustande.

3.3. Faber kann potenzielle Teilnehmer für das Mitspiel sperren, so z.B. wenn das Mitspielkonto nicht gedeckt ist (siehe auch Punkt 7.1 und Punkt 7.2), das festgesetzte Limit des Mitspielkontos überschritten wird, ein Fall des Missbrauchs besteht oder eine Bonitätsprüfung negativ verlaufen ist. Eine mehrfache Registrierung eines Mitspielers mit entsprechender Führung mehrerer Mitspielkonten ist ebenfalls nicht gestattet.

3.4. Bis zur vollständigen Identifizierung und Authentifizierung beträgt der maximale Spieleinsatz in den ersten 3 Tagen 100 Euro. Insgesamt beträgt das Einsatzlimit 1.000 Euro pro Monat. Faber behält es sich vor, unter Berücksichtigung dieses Einsatzlimits das Spieleinsatzlimit für jeden Teilnehmer individuell zu ändern und festzulegen.

4. Anmeldung und Auftragserteilung

4.1. Vor dem ersten Mitspiel muss sich ein Spielteilnehmer auf der Webseite www.faber.de registrieren. Faber behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen eine Registrierung nicht anzunehmen. Im Rahmen des elektronischen Anmeldeverfahrens ist das Unternehmen außerdem berechtigt, die Angaben des Spielteilnehmers zu Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung durch Abgleich mit Referenzdateien der Schufa Holding AG zu überprüfen. Sollte der Abgleich mit der Referenzdatei oder PostIdent-Verfahren keine Bestätigung der Volljährigkeit und / oder keine Zuordnung des Namens zur angegebenen Adresse ergeben, ist der Spielteilnehmer von der Spielteilnahme vorerst ausgeschlossen. In diesem Fall muss sich der Spielteilnehmer zur Authentifizierung beim Kundenservice melden.
Nach Eingabe der erforderlichen persönlichen Daten wird für den Teilnehmer ein Mitspielkonto eingerichtet und ihm eine feste Kundennummer zugeteilt. Im Zuge der Registrierung gibt der Teilnehmer seine E-Mail-Adresse und ein persönliches Passwort an. Diese dienen ihm daraufhin zur An- und Abmeldung, wobei das Passwort vom Spielteilnehmer nach eigenem Wunsch geändert werden kann.

4.2. Nach erfolgreicher Registrierung kann ein Spielteilnehmer einen an eine Lottogesellschaft zu übermittelnden Spielschein bis zum von Faber festgelegten Annahmeschluss über sein Mitspielkonto bei Faber einreichen. Unabhängig von den Annahmeschlusszeiten der Lottogesellschaft legt Faber einen eigenen Annahmeschluss für Aufträge zur Übermittlung von Spielscheinen fest.

4.2.1. Bei der Abgabe eines Spielscheines für "Lotto 6aus49" kann der Spielteilnehmer zwischen Lotto Normal und Lotto System wählen. Ferner muss er den Ziehungstag (Samstag und Mittwoch bzw. Samstag oder Mittwoch), die Anzahl der Lotto-Felder (mindestens eins) und die Geltungsdauer des Spielscheins auswählen. Die Zahlen innerhalb eines Lottofeldes kann der Teilnehmer selbst bestimmen oder durch Faber generieren lassen. Der Einsatz und die Gebühren für einen Spielschein sind abhängig von der Anzahl der Lottofelder und der Laufzeit. Zusätzlich kann das Angebot des Mitspiels am Lotto-Zusatzspiel Super 6 und / oder Spiel 77 genutzt werden.

4.2.2. Bei der Abgabe eines Spielscheines für die Lotterie "Eurojackpot" muss der Spielteilnehmer die Anzahl der Lotto-Felder (mindestens eins) und die Geltungsdauer des Spielscheins auswählen. Die Zahlen innerhalb eines Lottofeldes kann der Teilnehmer selbst bestimmen oder durch Faber generieren lassen. Der Einsatz und die Gebühren für einen Spielschein sind abhängig von der Anzahl der Lottofelder und der Laufzeit.

4.2.3. Der Spielteilnehmer kann die Laufzeit eines Spielscheines frei wählen zwischen einer bis fünf Wochen.

4.2.4. Sämtliche Einsätze und Gebühren werden im Voraus erhoben.

4.2.5. Ein ausgefüllter Spielschein wird in den Warenkorb gelegt. Dort gesammelte Scheine können bis zur endgültigen Abgabe des Scheins an Faber verändert werden. Die endgültige Abgabe erfolgt mit dem Auftrag der Weiterleitung des Spielscheines von Faber an eine Lottogesellschaft. Neben den Lotto- bzw. Eurojackpotziehungen nehmen bei Faber abgegebene Spielscheine an allen Sonderverlosungen teil, die einheitlich von allen Lottogesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks und damit bundesweit angeboten werden.

4.2.6. Ein Auftrag wird durch Faber angenommen, wenn das Mitspielkonto einen für Spieleinsatz und Gebühren ausreichenden Betrag aufweist. Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Zudem kann Faber einen Auftrag ablehnen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt u.a. dann vor, wenn das Spielverhalten Anhaltspunkte für das Bestehen einer Suchtgefährdung erkennen lässt.

4.3 Bestimmte Spielscheine können mit der Option "Dauerschein" gebucht werden. Diese Option wird bei der Konfiguration des Spiels vom Spielteilnehmer ausgewählt und entsprechend im Warenkorb angezeigt. Der Spielschein nimmt zunächst für die auf dem Spielschein ausgewählte Laufzeit (zwischen 1 bis 5 Wochen) an einer oder mehreren Ziehungen teil. Der für diese Laufzeit zu zahlende Betrag wird dem Spielteilnehmer im Warenkorb angezeigt und - wie auch bei Spielscheinen ohne Dauerschein-Option - im Voraus bezahlt. Die Option "Dauerschein" bewirkt, dass sich das Vertragsverhältnis mit Faber über die Abgabe des Spielscheins nach Ablauf der Laufzeit des ersten Spielscheins auf unbestimmte Zeit verlängert. Die daraufhin fortlaufende Dauerscheinabgabe wird in bestimmten Abrechnungszeiträumen abgerechnet. Der Abrechnungszeitraum bemisst sich nach der Länge der vom Spielteilnehmer erstmalig ausgewählten Laufzeit des Spielscheins. Wenn sich ein Spieler bei der Buchung der Option Dauerscheins beispielsweise für eine Laufzeit eines Spielscheins von 2 Wochen entschieden hat, wird dieser Dauerschein fortlaufend im 2-Wochen-Ryhthmus abgerechnet. Die Abrechnungszeiträume folgen unmittelbar aufeinander. Zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums wird der für die jeweilige Laufzeit zu zahlende Betrag im Voraus per Lastschrift vom Bankkonto des Spielteilnehmers eingezogen, bei einem bestehenden Kontoguthaben wird dieses verrechnet. Ein Dauerschein kann jederzeit gekündigt werden. Dazu kann der Spielteilnehmer nach Auswahl des Dauerscheins in seinem Kundenkonto auf "Dauerschein kündigen" klicken. Der Spielteilnehmer erhält daraufhin eine Bestätigung des Eingangs der Kündigung per E-Mail. Der Dauerschein endet nach Zugang der Kündigung zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums. Sofern die vom Teilnehmer ausgewählte Länge des per Dauerschein abzugebenden Spielscheins mehr als einen Monat beträgt und der Abrechnungszeitraum deshalb ebenfalls länger als einen Monat beträgt, endet das Vertragsverhältnis in diesem Fall einen Monat nach Zugang der Kündigung; der im Voraus bezahlte Dauerschein läuft allerdings in jedem Fall bis zum Ende der jeweils ausgewählten Laufzeit.

4.4 Bestimmte Spielscheine können mit der Option „Jackpot-Abo“ gebucht werden. Bei dieser Option nimmt der Spielschein jeweils für eine Ziehung teil, immer wenn der prognostizierte Jackpot für die nächste Ziehung den bei der Bestellung gewählten Betrag erreicht oder übersteigt. Das Vertragsverhältnis mit Faber über die Abgabe des Spielscheins gilt auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit über das Kundenkonto per Klick gekündigt werden. Der für die jeweilige Ziehung zu zahlende Betrag wird jeweils im Voraus per Lastschrift vom Bankkonto des Spielteilnehmers eingezogen, bei einem bestehenden Kontoguthaben wird dieses verrechnet.

4.5 Bestimmte Spielscheine können mit der Option „Jackpot-Jäger“ gebucht werden. Mit dieser Option nimmt der Spielschein Ziehung für Ziehung erneut teil, solange der erste Gewinnrang (Jackpot) nicht ausgeschüttet worden ist. Das Vertragsverhältnis mit Faber über die Abgabe des Spielscheins gilt also auf unbestimmte Zeit bis zum Eintreten dieses Ereignisses und kann jederzeit über das Kundenkonto per Klick gekündigt werden. Der für die jeweilige Ziehung zu zahlende Betrag wird jeweils im Voraus per Lastschrift vom Bankkonto des Spielteilnehmers eingezogen, bei einem bestehenden Kontoguthaben wird dieses verrechnet.

5. Abschluss eines Spielvertrages

5.1. Faber wird einen erteilten Auftrag an eine Lottogesellschaft weiterleiten. Diese ist zur Annahme von Spielscheinen nicht verpflichtet und muss daher eine Entscheidung über die Annahme Faber mitteilen. Im Rahmen seiner Aufgabe als Stellvertreter des Spielteilnehmers ist Faber zur Annahme von Erklärungen ermächtigt.

5.2. Nach erfolgreichem Abschluss des Spielvertrages erhält der Spielteilnehmer per E-Mail eine Teilnahmebestätigung, welche die vom Spielteilnehmer gemachten Angaben, die Spieltipps, den Spieleinsatz sowie eine eindeutig zuordenbare Kundennummer enthält. Diese Informationen kann der Spielteilnehmer ebenfalls in seinem Mitspielkonto einsehen. Per E-Mail wird ihm zusätzlich mitgeteilt, mit welcher Lottogesellschaft der Vertrag abgeschlossen wurde.
Sollte die Lottogesellschaft den von Faber übermittelten Spielschein nicht annehmen, so wird der Spielteilnehmer informiert und der Spieleinsatz und die Scheingebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.

6. Preise

6.1. Faber erhebt für die Weiterleitung keine eigenen Gebühren. Faber informiert die Spielteilnehmer über die Einsätze und Scheingebühren, die bei Scheinabgabe jeweils gültig sind.

6.2. Für die Abgabe eines Spielscheines für "Lotto 6aus49" entstehen folgende Kosten (Stand 19.09.2020):

Lotto-Tippreihe: 1,20 Euro

Spiel 77: 2,50 Euro
Super 6: 1,25 Euro

Zuzüglich je Schein die jeweils angegebene Scheingebühr.

6.3. Für die Abgabe eines Spielscheines für die Lotterie "Eurojackpot" entstehen folgende Kosten (Stand 28.04.2017):

Eurojackpot-Tippreihe: 2,00 Euro

Zuzüglich je Schein die jeweils angegebene Scheingebühr.

7. Zahlungsverkehr

7.1. Das eingerichtete Mitspielkonto muss vor der Weiterleitung des Spielscheins über eine ausreichende Deckung verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann Faber eine Abgabe von Scheinen in ihrer zeitlichen Reihenfolge nur so weit ausführen, bis das vorhandene Guthaben des Mitspielkontos aufgebraucht ist.

7.2. Spielscheine können bei Faber im Lastschriftverfahren oder vom Mitspielkonto, auf dem Überweisungen und Gewinne gutgeschrieben werden, bezahlt werden.

7.2.1. Zahlungen per Lastschrift werden dem Mitspielkonto unmittelbar gutgeschrieben. Faber ist berechtigt, vor Freischaltung des Lastschriftverfahrens und im Rahmen eines jeden Bezahlvorgangs eine Bonitätsprüfung des Spielteilnehmers durchzuführen und bei einer negativen Bonitätsrückmeldung sowie im Falle einer Rücklastschrift die Möglichkeit der Bezahlung durch Lastschrift zu sperren. Faber kann dann eine alternative Zahlungsart anbieten und ggf. auch das gesamte Mitspielkonto sperren. Die hierbei erhobenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Abwicklung des Lastschriftverfahrens verwendet und nicht an sonstige Dritte weitergegeben.
Soweit aufgrund vom Spielteilnehmer zu vertretenden Gründen (wie z.B. fehlerhafte Angaben, Widerruf oder nicht vorhandene Deckung des angegebenen Kontos) Rücklastschriften, Rückbuchungen oder andere kostenverursachende Probleme im Zahlungsverkehr entstehen, muss der Spielteilnehmer die daraus entstehenden Kosten tragen. Ferner behält sich Faber vor, die daraus resultierenden offenen Forderungen inklusive der entstandenen Bank- und Bearbeitungsgebühren an ein Inkassounternehmen abzutreten und/oder zu veräußern

7.2.2. Durch Angabe seiner Bankverbindung erteilt der Spielteilnehmer mit jedem Lastschriftauftrag die Ermächtigung, den entsprechenden Betrag von seinem angegebenen Konto abzubuchen.

7.2.3. Soll ein Geldbetrag, der per Lastschrift dem Mitspielkonto gutgeschrieben wurde, auf ein anderes Konto ausgezahlt werden, so kann dieser Auftrag von Faber erst durchgeführt werden, wenn der Betrag bereits sechs Wochen auf dem Mitspielkonto gutgeschrieben war.

7.2.4. Die Bankverbindung für die Bezahlung mittels Überweisung lautet: Sparkasse Bochum, BLZ 43 050 001, Kontonummer 33 420 340, IBAN DE02 4305 0001 0033 4203 40, BIC WELADED1BOC. Im Verwendungszweck ist der Spielername oder die E-Mail-Adresse anzugeben. Banküberweisungen können erst nach dem Eintreffen des Geldbetrages auf dem Sammelkonto von Faber dem Mitspielkonto gutgeschrieben werden.
Ein Guthaben auf dem Mitspielkonto, welches durch Einzahlungen einen Betrag von 300 Euro und einen Zeitraum von 6 Wochen überschritten hat, muss vom Kunden schnellstmöglich für Mitspieleinsätze verwendet oder zur Auszahlung gebracht werden.

7.2.5. Loggt sich ein Spielteilnehmer für den Zeitraum von 2 Jahren nicht mehr auf seinem Mitspielkonto ein, so ist Faber berechtigt, dieses zu löschen. Auf diesen Vorgang wird vorher in Form mehrfacher E-Mail-Benachrichtigungen aufmerksam gemacht. Ein mögliches Guthaben wird umgehend per Überweisung auf das zur Auszahlung bestimmte Bankkonto überwiesen. Sollte solch ein Bankkonto nicht bekannt sein, wird der Spielteilnehmer per E-Mail zur Nennung einer Bankverbindung aufgefordert. Kommt er dieser Aufforderung innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen nicht nach, wird das Guthaben von Faber nach Löschung des Mitspielkontos auf einem Sammelkonto verwahrt.

8. Gewinnfall

8.1. Der Mitspieler bevollmächtigt Faber, einen zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder steuerberatenden Berufs befähigten Treuhänder mit der treuhänderischen Einziehung der anfallenden Gewinne bei der ausgewählten Lottogesellschaft (vgl. zum Gegenstand des Treuhandvertrages die nachfolgenden Bedingungen, insbesondere Ziff. 8.4 und 8.5.) zu beauftragen. Der Treuhänder ist vom Spielteilnehmer mit einer Einziehungsvollmacht bevollmächtigt und zur Verwahrung der ihm übermittelten Spieldaten (Namen der Spielteilnehmer, Kontakt- und Gewinndaten) beauftragt. Bezüglich des Treuhandvertrags-Angebots ist Faber Empfangsbevollmächtigter des Treuhänders und nimmt mit Annahme des Vermittlungsvertrags zugleich den Treuhandvertrag im Namen und Auftrag des Treuhänders an. Dadurch entstehen dem Spielteilnehmer keine Kosten.

8.2. Der Spielteilnehmer wird durch Faber im Falle eines Gewinnes informiert. Faber ist vom Spielteilnehmer ermächtigt, dem Treuhänder alle für die Einziehung der Gewinne notwendigen Daten (Name des Spielteilnehmers, Kontakt- und Gewinndaten) zu übermitteln.

8.3. Nur der Treuhänder ist zur Geltendmachung der Gewinne berechtigt. Entsprechend erfolgt die Auszahlung der Gewinne ausschließlich auf ein Treuhandkonto des Treuhänders.

8.4. Gewinne ab 256 Euro wird der Treuhänder umgehend nach einer Auszahlung durch die Lottogesellschaft auf das vom Spielteilnehmer angegebene Bankkonto zur Gewinnauszahlung überweisen. Faber ist berechtigt, vor einer Auszahlung von Gewinnen einen entstandenen negativen Saldo des Spielkontos mit einem Gewinnauszahlungsanspruch aufzurechnen, soweit der negative Saldo durch eine nach der Spielteilnahme erfolgte Rücklastschrift bereits eingezogener Lastschriften von Spielteilnahmeentgelten verursacht wurde. Gewinne unter 256 Euro werden vom Treuhänder auf die bei Faber verwalteten Mitspielkonten überwiesen. Der Spielteilnehmer kann diesen Betrag für das weitere Mitspiel bei Faber verwenden oder durch eine entsprechende Mitteilung an Faber eine Überweisung auf sein zur Auszahlung bestimmtes Bankkonto verlangen. Auszahlungen sind erst nach der vollständigen Identifikation des Mitspielers möglich. Der Anspruch auf Gewinnauszahlung erlischt gegenüber dem Treuhänder, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten beim Treuhänder schriftlich geltend gemacht wurde. In einem solchen Fall ist der Treuhänder nach § 19 Nr. 3 des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland verpflichtet, den Gewinnbetrag nach Fristablauf an den Veranstalter abzuführen.

8.5. Alle Überweisungen gemäß Ziffer 8.4. haben für den Treuhänder und Faber eine schuldbefreiende Wirkung. Sollte der Spielteilnehmer noch keine Bankverbindung zur Gewinnauszahlung benannt haben, so wird er zu einer entsprechenden Mitteilung aufgefordert. Es besteht dabei keine Verpflichtung, die Berechtigung des Kontoinhabers zu überprüfen. Die Überweisung von Beträgen über 1.500 Euro erfolgt aus Sicherheitsgründen nur nach Übersendung einer Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) und Angabe einer legitimierten Bankverbindung. Der Personenname und das Geburtsdatum müssen dabei mit den registrierten Angaben übereinstimmen.

9. Pflichten des Spielteilnehmers

Der Spielteilnehmer muss das Passwort für den zugangsgeschützten Bereich auf der Webseite www.faber.de absolut geheim halten und sollte es in regelmäßigen Abständen (spätestens alle 4 Wochen) ändern. Werden diese Sorgfaltspflichten nicht beachtet, geht ein aus dem Bekanntwerden des Passwortes für unbefugte Dritte resultierender Schaden zu Lasten des Spielteilnehmers.

C. Spielvermittlung bei Spielgemeinschaften (Spielgemeinschaft)

1. Willenserklärungen des Spielteilnehmers

1.1. Wählt ein Spielteilnehmer den Beitritt zu einer Spielgemeinschaft, indem er ein Spielgemeinschaftsprodukt auswählt und auf den Button: "Kostenpflichtig abgeben" klickt, gibt er ein Angebot zur Gründung einer Spielgemeinschaft ab, welche gemäß dem gewählten Produkt einen Spielvertrag abschließen soll. Dabei informiert Faber den Spieler über die Höhe der Gebühren, die für den Abschluss des Spielvertrags von Faber an die jeweilige Landeslotteriegesellschaft abgeführt werden. Danach ist es Aufgabe von Faber, im Namen des Spielteilnehmers mit anderen Spielteilnehmern einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer Spielgemeinschaft zu schließen. Die Spielgemeinschaft soll eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern haben (z.B. 40 oder 100) und – unter Vermittlung von Faber – Lottotipps für staatlich genehmigte Lotterien bei einem Lotterieveranstalter abgeben.

1.2. Der Spielteilnehmer bevollmächtigt Faber, alle rechtsgeschäftlichen Handlungen zur Gründung der Spielgemeinschaft abzugeben und auch Willenserklärungen der Spielgemeinschaft entgegenzunehmen. Ferner bevollmächtigt er Faber, im Namen der Spielgemeinschaft gemäß der Produktbeschreibung Spielverträge zwischen der Spielgemeinschaft und dem jeweiligen Lotterieveranstalter zu vermitteln (vgl. hierzu noch Ziff. 3.).

1.3. Faber ist berechtigt, sich selbst an Spielgemeinschaften zu beteiligen, wenn nicht alle Spielgemeinschaftsanteile durch Spielteilnehmer bis zum Annahmeschluss (vgl. Ziff. 4.) vergeben werden können. In diesem Fall gelten für Faber dieselben Regeln wie für die anderen Spielteilnehmer.

1.4. Weiter beauftragt und bevollmächtigt der Spielteilnehmer Faber durch Erwerb eines Spielgemeinschaftsanteils, ihn im Gewinnfall der Spielgemeinschaft über E-Mail zu informieren und im Namen der Spielgemeinschaft auch einen Treuhänder zu beauftragen, einen etwaigen Gewinn bei dem jeweiligen Lotterieveranstalter geltend zu machen, einzuziehen und nach einer Auflösung der Spielgemeinschaft zu gleichen Teilen an die Mitglieder der Spielgemeinschaft auszukehren (vgl. hierzu noch näher Ziff. B.8.).

2. Annahmeerklärung durch Faber

2.1. Das Angebot zur Gründung einer Spielgemeinschaft gemäß Ziff. C.1. nimmt Faber durch eine E-Mail an die registrierte E-Mail-Adresse an. Zum Teil wird vor der Annahme zunächst erst eine Eingangsbestätigung versandt, damit der Spielteilnehmer weiß, dass sein Auftrag eingegangen ist. Erst durch die Annahmeerklärung (mit der auch gleichzeitig die Spielquittung des Spielvertrags der Spielgemeinschaft übersendet wird) wird das Angebot angenommen.

2.2. Auch wenn der Spielteilnehmer bei Faber registriert ist, hat er keinen Anspruch auf eine Erklärung der Annahme. Eine Annahme wird nicht erklärt werden, wenn der Spielteilnehmer gesperrt ist.

3. Spielvertrag, Spielquittung

3.1. Faber schließt auf der Grundlage des Angebots als Vertreter der Spielgemeinschaft einen Spielvertrag mit einem Lotterieveranstalter. Dabei ist Faber berechtigt, die einzelnen Tippreihen der Spielgemeinschaft nach freiem Ermessen zu bestimmen. Bei einer wiederholten Teilnahme an einer Spielgemeinschaft besteht kein Anspruch auf die Beibehaltung der Spielreihen; die Spielreihen sind in der Regel zu jeder Ziehung unterschiedlich und werden dem Spielteilnehmer entsprechend mitgeteilt. Bei Abschluss des Spielvertrags wird Faber auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des konkret im Einzelfall ausgewählten Lotterieveranstalters abschließen (vgl. hierzu Ziff. A.1.). Wird an mehreren Lotterien gleichzeitig teilgenommen, gelten für die jeweils geschlossenen Spielverträge die einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Lotterieveranstalter nebeneinander. Für Sonderauslosungen gelten jeweils die besonderen Bestimmungen der jeweiligen Lotterieveranstalter(vgl. hierzu auch Ziff. B.4.2.5).

3.2. Faber ist bezüglich von etwaigen Annahmeerklärungen oder Vertragsbestätigungen der Landeslotteriegesellschaft Empfangsvertreter der Spielgemeinschaft.

3.3. Faber übersendet dem Spielteilnehmer und den anderen Mitgliedern der Spielgemeinschaft nach Abschluss des Spielvertrags eine Spielquittung per E-Mail ("Spielquittung"). Die Spielquittung enthält die persönlichen Angaben des Spielteilnehmers, Angaben zum konkreten Spielvermittlungsauftrag, die getippten Zahlen bzw. die Losnummer, die Bezeichnung der Lotterien und die Nummer des Spielscheins. Es ist möglich, dass die Spielquittung gemeinsam mit der Annahmeerklärung nach C.2.1. versandt wird.

3.4. Sollte der Lotterieveranstalter das von Faber übermittelte Angebot nicht annehmen oder der Spielvertrag aus anderen Gründen nicht zustande kommen, wird Faber den Spielteilnehmer hierüber unverzüglich per E-Mail informieren. In diesem Fall werden der Spieleinsatz und die Gebühren vollumfänglich an die Spielteilnehmer der Spielgemeinschaft zurückerstattet.

4. Annahmeschluss

Bezüglich des Annahmeschlusses gilt Ziff. B.4.2. entsprechend.

D. Widerrufsrecht

Bei Abgabe eines Spielscheins mit Einzeltipps beauftragen Sie Faber mit der Weiterleitung eines Spielscheines an eine Lottogesellschaft. Bezüglich dieses Auftrags haben Sie nach § 312 Abs. 1 BGB kein Widerrufsrecht. Für den vermittelten Spielvertrag mit einem Lotterieveranstalter ist zudem nach § 312 g Abs. 2 Nr. 12 BGB das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht besteht hingegen, wenn Sie ein Spielgemeinschaftsprodukt erwerben, d.h. einen Vertrag über die Vermittlung eines Spielgemeinschaftsanteils schließen. Nur in diesem Fall gilt das nachfolgende Widerrufsrecht. Beachten Sie aber bitte, dass die Spielgemeinschaften Ihrerseits Spielverträge schließen, bei denen dann wiederum das Widerrufsrecht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 12 BGB ausgeschlossen ist. Deswegen kann insbesondere nach einer Lottoziehung nicht über einen Widerruf erreicht werden, dass die gezahlten Einsätze und Gebühren von dem Lotterieveranstalter zurückgezahlt werden müssen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (FABER Lotto GmbH & Co. KG, Markstraße 79, 44801 Bochum, Tel.: 0234 9383 333, E-Mail: service@faber.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

E. Allgemeine Regelungen

1. Haftung

Faber haftet für verschuldete Schäden bei der Verletzung der vertraglichen Hauptpflichten. Faber schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter.

2. Spielgeheimnis/ Datenschutz

Sämtliche persönliche Daten eines Mitspielers, wie z.B. Name, Anschrift und Spielhistorie unterliegen dem Spielgeheimnis. Faber sichert allen Mitspielern zu, dass das Spielgeheimnis gewahrt wird. Die im Rahmen der Registrierung und konkreten Beauftragung der Vermittlung von Spielaufträgen durch den Spielteilnehmer anzugebenden Daten werden von Faber nach geltenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes elektronisch gespeichert und verarbeitet. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) werden gewährleistet. Alle Daten werden streng vertraulich behandelt. über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten informiert Faber zusätzlich und ausführlich in der Datenschutzerklärung auf www.faber.de.

3. Schlussbestimmungen

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Mitspieler Vollkaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist Bochum ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

4. Informationen zur Spielsucht

Faber weist darauf hin, dass bei der Teilnahme an Glücksspielen das Risiko der Spielsucht besteht – Nähere Informationen dazu, über Prävention und Behandlungsmöglichkeiten finden Sie unter Suchtprävention.